Das Berufsbild des Dipl. Kardiotechnikers
Am 16. Juni 1998 wurde im österreichischen Parlament, in Wien das
Bundesgesetz über den kardiotechnischen Dienst (Kardiotechnikergesetz)
erlassen. Dieses Gesetz trat mit 1.1.1999 in Kraft.
Der österreichischen Gesellschaft für Kardiotechnik ist es somit, elf Jahre nach der Gründung des Vereins gelungen den Beruf des Kardiotechnikers und die Ausbildung zum Kardiotechniker gesetzlich
zu regeln.
Das Gesetz besteht aus 37 Paragraphen. In § 3 (1) heißt es:
Der Beruf des diplomierten Kardiotechnikers umfaßt die eigenverantwortliche Durchführung der extrakoporalen Zirkulation zurHerz- Kreislaufunterstützung sowie der Perfusion und damit zusammenhängende Tätigkeiten.
Der Berufstitel nach absolvierter Ausbildung ist „diplomierter Kardiotechniker“.
Das größte Problem stellte während der gesamten Gesetzeswerdung die Regelung der Ausbildung zum diplomierten Kardiotechniker dar. Schon 1992 erarbeitete eine Expertengruppe (ein Kardiotechniker aus jeder Klinik) mit einem an das Gesundheitsministerium angegliederten Institut eine Expertise, in der unter anderem die Ausbildung behandelt wurde. Damals wurde eine Variante – die Errichtung einer eigenen Schule – diskutiert. Diese Idee wurde wieder fallengelassen, da die Umsetzung in der Praxis aufgrund der geringen Anzahl (ein bis maximal drei neue Kardiotechniker/Jahr in Österreich) den Aufwand nicht rechtfertigen würde.
Nach Prüfung einiger anderer Modelle einigte man sich auf folgende Vorgehensweise. Als Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung ist entweder das Krankenpflegediplom, mit Sonderausbildungskurs für Anästhesie- oder Intensivpflege, oder eine abgeschlossene Ausbildung des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes notwendig. Danach beginnt die eigentliche kardiotechnische Ausbildung mit einer Dauer von 18 Monaten. In dieser Zeit haben die Auszubildenden ein genau definiertes Programm, (Raster- zeugnis) zu durchlaufen.
Das Gesundheitsministerium legt fest, welche Kliniken als Ausbildungszentren anerkannt werden. In jedem Ausbildungszentrum wird vom ärztlichen Leiter der Klinik ein Kardiotechniker als Ausbildungsverantwortlicher ernannt. Dieser Ausbildungsverantwortliche begleitet den Schüler während der gesamten Ausbildung, indem er das Rasterzeugnis gegenzeichnet und die theoretischen Lehrinhalte, welche von der Österreichischen Gesellschaft für Kardiotechnik festgelegt und aktualisiert werden, dem Auszubildenden zur Verfügung stellt. Nach 12 Monaten gibt es eine Zwischenprüfung vor einer Kommission im Krankenhaus, in der die Ausbildung stattfindet, und nach 18 Monaten folgt die Diplomprüfung vor dem Kardiotechnikerbeirat im Gesundheitsministerium.
Wir sind überzeugt damit eine gute Basis für eine hochqualifizierte Ausbildung geschaffen zu haben. Der Anteil der Praxisstunden beträgt 2400; der Anteil des theoretischen Teils 700 Std., wobei hier die Stunden aus den vorherigen Ausbildungen nicht mitgerechnet wurden. Ob wir uns mit diesem Programm in Zukunft an eine Fachhochschule oder einem universitären Lehrgang angliedern können und wollen, steht derzeit noch nicht fest.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetztes wurde auch eine Kardiotechnikerliste eingeführt, die im Gesundheitsministerium aufliegt und vom Kardiotechnikerbeirat verwaltet wird. Nur dort eingetragene
Kardiotechniker sind berechtigt den Beruf in Österreich auszuüben.
Weiters wurde ein Kardiotechnikerbeirat bestellt. Er besteht aus drei Kardiotechnikern, drei Ärzten (Herzchirurg, Anästhesist und einem Kardiologen) sowie dem Gesundheitsminister (oder dessen Vertreter). Die Funktionsperiode des Beirats beträgt fünf Jahre.
Wir sind insgesamt mit dem bestehenden Gesetz und der daraus resultierenden Situation sehr zufrieden, denn ist es uns gelungen den Beruf des Kardiotechnikers in Österreich zu schaffen.
Wir haben unseren Verantwortungsbereich damit definiert und festlegt, die Ausbildung geregelt und somit auch die gesetzliche Grauzone, in der wir uns bis dahin befanden, verlassen.